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Betrug und Diebstahl von geistigem Eigentum
willems


Anmeldedatum: 16.01.2007
Beiträge: 1
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Anspruch und Wirklichkeit der Bayerischen Gerichtsbarkeit und Justiz bei der Ausübung ihrer Arbeit und der Suche nach Gerechtigkeit, so wie ich dies erlebt habe und auch beweisen und belegen kann.

Aber zunächst die Beweise zu, unter Anderem, meiner Anzeige wegen vorsätzlichem Betrug, des Diebstahls meines geistigen Eigentums und des Verstoßes gegen das Urheberrecht,

durch:

die Fichtel & Sachs AG 97419 Schweinfurt und den Vorstandsvorsitzenden Dr.-Ing. Roland Mecklinger

die Nachfolgefirma Mannesmann Sachs AG und den Vorstandsvorsitzenden Dr.-Ing. Harald Klotzbach.
Herr Erich Zeitler
Herr Waldmann
Herr Dumbser
Herr Pohle
Herr Lemmens
Herr Stobbe
Herr Rottmann
Herr Schulz
Frau Sonja Güldner
Herr Christoph Wilfert

bei der Staatsanwaltschaft Würzburg.

Ich wurde betrogen und meines geistigen Eigentums beraubt und dann noch, als ich mich hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft wandte, im Stich gelassen.

Ich werde jetzt erneut meinen Fall schildern, damit ich dem Leser Gelegenheit gebe, sich eingehend über alle Beweise, zu informieren.

Aber zunächst zur Vorgeschichte und meinem

Anspruch der Urheberschaft und des Kopierschutzes

1994 hat die Fichtel & Sachs AG Schweinfurt bereits seit Jahren Schaltdrehgriffe für Fahr-räder der Baureihe Power Grip und der Baureihe Kid Grip für Kinder- und Jugendfahrräder hergestellt und vertrieben.
1
Sämtliche Schaltdrehgriffe der Baureihe Power Grip und Kid Grip hatten die gleiche Tech-nik und auch alle den gleichen Nachteil. Man musste nämlich den gesamten Drehgriff-schalter demontieren, wenn man den Schaltzug wechseln wollte oder musste.

Dies war auch der Fichtel & Sachs AG bekannt. Das ist belegt.

In Schreiben vom 16.03.1996 schreibt die Fichtel & Sachs AG das Folgende:

Zitat: „Wir sehen das Problem ebenso wie Sie“.

Fichtel & Sachs AG (unterschrieben mit): ppa. Lemmens ppa. Stobbe Zitatende.

Ich machte mir zum Ziel, diesen Nachteil zu beheben. Das Ziel meiner Idee war:

Die Sachs-Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip und Kid Grip so zu verändern, dass man diese nicht mehr demontieren muss, um den Schaltzug zu wechseln.

Mit meinem Wissen, meinen Kenntnissen und meinen Erkenntnissen über die Schwie- rigkeiten beim Schaltzugwechsel bei den Drehgriffschaltern der Baureihen Power Grip und Kid Grip von Fichtel & Sachs hatte ich eine Idee zur Lösung des Problems und habe unter methodisch vorgehender Erkenntnisarbeit einen wissenschaftlich erarbei-teten technischen Lösungsweg gefunden.

Diese Änderung und wesentliche Verbesserung eines Gebrauchsgegenstandes – den vorbe-nannten Drehgriffschaltern – habe ich dann durchgeführt und damit ein Modell geschaffen. Dieses Modell und die darin enthaltende Veränderung und wesentliche Verbesserung ist also mein Werk wissenschaftlich technischer Art und ist auch damit meine persönliche geistige Schöpfung, also mein geistiges Eigentum.

Unter der Bezeichnung Werk bei wissenschaftlich technischen Werken ist nicht nur das Werkstück als solches - hier die Drehgriffschalter Power Grip und Kid Grip von Fichtel & Sachs -, sondern die sich in dem Werkstück ausdrückende und enthaltende geistige Schöpfung und die Verbesserung und Vereinfachung welche sich, in diesem Fall beim Schaltzugwechsel zeigt, gemeint.

Durch die Beschreibung, zeichnerische Darstellung, die Herstellung einer plastischen Darstellung – zwei von mir abgeänderte und damit verbesserte Sachs Drehgriffschalter der Baureihe Power Grip – habe ich mein technisches Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die beiden von mir abgeänderten Sachs-Drehgriffschalter waren somit zu diesem Zeitpunkt weltweit die beiden einzigen Sachs-Drehgriffschalter der Baureihe „Power Grip“, die man nicht mehr demontieren muss, um den Schaltzug zu wechseln.

Dieses wissenschaftlich technische Werk ist meine

Persönliche geistige Schöpfung!

 Copyright 1994 Manfred Willems 66578 Schiffweiler

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Diese Veränderung, und wie vorab beschrieben, wesentliche Verbesserung habe ich unter der Bezeichnung „Schaltdrehgriffänderung“ beim Deutschen Patentamt zum Patent angemeldet und danach der Fichtel & Sachs AG zum Kauf angeboten. Nachdem Herr Zeitler, der Leiter der Verkaufsabteilung der Fichtel & Sachs AG, mir im Beisein mehrerer namentlich bekann-ter Zeugen, die Zusage gab, dass die Fichtel & Sachs AG, bei Verwertung meiner Schaltdreh-griffänderung, pro verkauftem Schaltdrehgriff 20 Pfennig zahlen würde, habe ich ihm einen von mir abgeänderten Schaltdrehgriff der Baureihe Power Grip und eine Beschreibung meiner Veränderung und Verbesserung, die sich beim Schaltzugwechsel zeigte, ausgehändigt.

Aber leider kam dann alles anders.Herr Zeitler legte daraufhin meine Schaltdrehgriffänderung Herrn Dumbser, dem Leiter der Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG vor. Dieser erkannte sofort, dass das die von ihm und seiner Abteilung seit Jahren gesuchte Lösung war. Damit konnte er sicherstellen, dass man in Zukunft nicht mehr die Drehgriffschalter der Bau-reihen Power Grip und Kid Grip komplett demontieren musste um den Schaltzug zu wech-seln. Dazu brauchte man in Zukunft nur noch einige Sekunden ohne Werkzeug. Jetzt musste nur noch ich, der lästige Erfinder, ausgeschaltet werden. Dafür war ihm jedes Mittel, wie sogar u.A. Betrug und Diebstahl geistigen Eigentums, recht.

Deshalb verfaßte er dann das folgende Schreiben:

Zitat:

Fichtel & Sachs AG Geschäftsbereich
97419 Schweinfurt Zweiradtechnik

Herrn
Manfred Willems
Brückenstr. 42
66578 Schiffweiler

97424 Schweinfurt
Unsere Zeichen Ernst-Sachs-Str. 62
ZE du/gl 22.03.1994
Patentanmeldung « Schaltdrehgriff »

Sehr geehrter Herr Willems,

für Ihr Schreiben vom 11.03.1994, mit welchem Sie uns Ihre Patentanmeldung P 44 06 437.3 anbieten, möchten wir uns recht herzlich bedanken.

Wie Herr Dumbser bereits in Frankfurt zum Ausdruck brachte, betrachten wir Ihre Anmel-dung als eine gute Idee.

Unsere Marketing-Abteilung bemängelt jedoch die Öffnung bzw. die Verschlußkappe, die sich direkt im Blickfeld befindet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diesmal auf Ihr Angebot nicht zurückgreifen.


Mit freundlichen Grüßen
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Fichtel & Sachs AG
Geschäftsbereich
Zweiradtechnik
(Unterschrift) (Unterschrift)
E. Pohle ppa. Dumbser

Zitatende.

Aus diesem Schreiben geht ganz klar hervor, dass die gute Idee, die Änderung der Drehgriff-schalter Power Grip und Kid Grip mit dem Ergebnis, dass man danach diese Drehgriffschalter nicht mehr demontieren musste, um den Schaltzug zu wechseln, meine Idee ist und dass ich diese Idee der Fichtel & Sachs AG zum Kauf angeboten habe.

In dem Schreiben vom 16.03.1996 schreibt die Fichtel & Sachs AG:

Zitat: „Wir sehen das Problem ebenso wie Sie und können Ihnen hierzu sagen, dass der Ent-wicklungsfortschritt in den Fachabteilungen die naheliegende und von der Kundschaft oft ge-forderte Lösung durchgeführt hat.“

Fichtel & Sachs AG
ppa. Lemmens ppa. Stobbe

Zitatende.

Das hat die Fichtel & Sachs AG aber nicht davon abgehalten meine Schaltdrehgriffänderung haargenau zu kopieren (siehe. Seite 5) und damit auf den Markt zu bringen, obwohl sich bei den Drehgriffschaltern Power Grip der neuen Generation, die Öffnung bzw. die Verschluß-kappe auch direkt im Blickfeld befindet, wie die Marketing-Abteilung bei den von mir abge-änderten und der Fichtel & Sachs zur Verfügung gestellten Power Grip Drehgriffschaltern an-geblich bemängelt hat.Dass ausgerechnet diese Betrügereien von den Angestellten eines sol-chen Unternehmens, das sich in Prospekten und der Werbung selbst als „Erfinder AG“ be-zeichnet hat, verübt wurde, setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Ernst Sachs, einer der gros-sen deutschen Erfinder und der Gründer dieses Unternehmens würde sich im Grabe umdre-hen, wenn er das wüsste.

Mit dem folgenden Bild (Seite 5) werde ich das bisher Geschriebene noch mehr verdeut-lichen:

„Schaltdrehgriffänderung“ an den Schaltdrehgriffen der Baugruppe Power Grip der Fichtel & Sachs AG mit dem Ziel und dem Ergebnis, dass man danach diese Schalt-drehgriffe nicht mehr komplett demontieren musste, wenn man den Schaltzug wechseln wollte oder musste.

Im Bild vorne der Schaltdrehgriff Power Grip vor der „Schaltdrehgriffänderung“.

Im Bild hinten links, der erste von mir abgeänderte Schaltdrehgriff Power Grip. Das linke Gegenstück dazu habe ich, nachdem ich meine „Schaltdrehgriffänderung“ beim Deutschen Patentamt zum Patent angemeldet habe und von der Fichtel & Sachs AG unter Zeugen die Zusage erhalten hatte, dass ich 20 Pfennig pro verkauftem Griff gezahlt bekomme, wenn die

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Fichtel & Sachs AG meine „Schaltdrehgriffänderung“ verwendet, der Fichtel & Sachs AG zur Verfügung gestellt.

Im Bild hinten rechts, der erste von der Fichtel & Sachs AG mit meiner „Schaltdrehgriffände-rung“ ohne mein Wissen und ohne mich zu beteiligen auf den Markt gebrachte Schaltdreh-griff.





Danach hat die Fichtel & Sachs AG, deren Nachfolgeunternehmen die Mannesmann Sachs AG und das Unternehmen SRAM alles versucht, um mich auszuschalten. Dabei, so muss ich leider festhalten, war ihr jedes Mittel recht und die deutsche Justiz hat auch keine gute Figur dabei abgegeben.

Aber nach Außen hin und bei der Öffentlichkeit wurde versucht den Eindruck zu erwecken, als wären bei der Fichtel & Sachs AG nur Saubermänner beschäftigt.

Hier einige Beispiele:

Schreiben vom 08.10.1996 an die Redaktion der Zeitschrift Mountain Bike:

Zitat: „Zu diesem Zeitpunkt haben wir bereits selber an unserer neuen Drehgriffschaltergene-ration gearbeitet und hatten bessere Lösungen im Kopf. Deshalb haben wir dankend abge-lehnt.“

Unterschrieben: Fichtel & Sachs AG Fahrradkomponenten Marketing Sonja Güldner. Zitatende.
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Raten Sie einmal, welche Lösung die Fichtel & Sachs benutzt hat!

Sie brauchen nur auf Seite 5 dieses Schreibens zu vergleichen. Da es keine bessere Lösung für das bereits jahrelang bekannte Problem gab, wurde natürlich natürlich meine, unter der Be-zeichnung „Schaltdrehgriffänderung“ zum Patent angemeldete Lösung, benutzt!

Oder das Schreiben vom 15.01.1997 an Herrn Honnigfort vom Saarländischen Rundfunk – Fernsehen SR3:

Zitat: „Die finanziellen Angebote der Fichtel & Sachs AG an Herrn Willems bewegen sich im Rahmen der in der Rechtspraxis üblichen betriebswirtschaftlichen Abwägung. Die An-walts-, Prozeß- und Verwaltungskosten eines langwierigen Gerichtsverfahrens übersteigen die Summen die Herrn Willems angeboten wurden, bei weitem.

Christoph Wilfert International Sonja Güldner PR
Fahrradkomponenten Fahrradkomponenten“
Zitatende

In dem Schreiben vom 14.07.1995 schrieben die Herren ppa. Dumbser und Rottmann:

Zitat: „Wir haben ferner überlegt, das GM von Ihnen zu erwerben“ Zitatende

Außerdem wurde mir in diesem Schreiben eine Einmalzahlung in Höhe von 1000,-- DM angeboten, um meine Idee zu erwerben.

Aber wie bereits bekannt ist, wurde mir pro verkauftem Drehgriffschalter unter Verwendung meiner Schaltdrehgriffänderung von dem Verkaufsleiter Herrn Zeitler 20 Pfennig zugesagt.

Bereits Ende 1997 hat die Fichtel & Sachs AG, nachdem sie mit der neuen Generation Dreh-griffschalter der Baureihe Power Grip unter Verwendung meiner Schaltdrehgriffänderung weltweit Marktführer wurde, über 20 Millionen dieser Griffe verkauft. Dies wurde damals ganz stolz in den Zweirad-Fachzeitschriften berichtet. Das dürfte aber für die Beamten der Staatsanwaltschaft, wenn Interesse bestehen würde, unschwer nachzuprüfen sein.

Wie hoch mein Anteil bei einem ehrlichen Geschäftspartner wäre, läßt sich leicht errechnen. Es übersteigt jedenfalls die Summe von 1000,-- DM. Außerdem sind diese Griffer immer noch im Handel erhältlich.

Es kam aber auch die Frage auf, ob es sich bei meiner „Schaltdrehgriffänderung“ überhaupt um eine Erfindung handelt.

Am 18.04.1997 wurde im Bayerischen Rundfunk – BR 3 Fernsehen –die Sen-dung „Ohne Gewähr“ gesendet. Diese Sendung hatte u.A. den Rechtsstreit Willems ./. Fichtel & Sachs AG zum Thema.

Im ersten Bild sah man den Redakteur im Studio Claus Erich Boetzkes. Im unteren Teil des Bildes wurde kurz der Titel:


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Im Recht und doch der Dumme
eingeblendet.

Weiter im Studio anwesend waren, Norbert Haugg, der damalige Präsident des Deutschen Patentamtes, vormals selbst Richter am Bundespatentgericht, und der Erfinder Manfred Willems.

Dann machte Herr Boetzkes die folgende Ansage: Zitat:

„ – Neue Produkte und Ideen braucht das Land – sagen Ingenieure und Wirtschaftsfachleute angesichts der momentanen Krise. Doch was einem kleinen Erfinder alles passieren kann, wenn er seine Erfindung einer großen Firma anbietet, davon kann Manfred Willems aus Schiffweiler ein Lied singen.“ Zitatende

Der damalige Präsident des Deutschen Patentamtes Norbert Haugg hat vor einem Millionen-publikum im Fernsehen Bayern 3, in dieser Sendung, auf die Frage des Moderators Claus Erich Boetzkes das Folgende gesagt:

Zitat:

Boetzkes: „Herr Haugg, was in dem Film gezeigt wurde – ein Loch, kann das überhaupt eine Erfindung sein?“

Haugg: „Aber natürlich. Wie es in dem Film gezeigt – an einem bestimmten Teil an einer richtigen Stelle angebracht ist – dann ist es technisch und erfinderisch.“ Zitatende

In dem Gespräch ging es dann folgendermaßen weiter:

Zitat

Boetzkes: „Dann versuchen wir es doch einmal auf die Tippebene zu gehen – für die Erfin-der, die uns möglicherweise zuschauen. Wie geht man richtig vor, um sich zumindest zu wappnen, für diese Auseinandersetzung?“

Haugg: „Also, Herr Willems hat vollkommen richtig gehandelt. Er hat zunächst ein Schutz-recht angemeldet. Sonst wäre er ja nicht im Rechtsstreit. Sonst könnte jeder es frei benutzen.“

Boetzkes: „Wie groß sind denn die Chancen, dass Herr Willems noch zu seinem Geld kommt?“

Haugg: „Also, ob er zu dem Geld kommt, das er anstrebt – zu der Menge Geld – da halte ich die Chancen für gering. Man wird sich über eine Summe zwischen 6 und 400-Tausend einigen.“

Boetzkes: „Wie oft kommt das vor, oder wie oft haben Sie das in Ihrer Amtszeit erlebt, dass kleine Erfinder von großen Unternehmen an die Wand gedrückt wurden?“

Haugg: „Also ich kenne die gegenteiligen Fälle mehr, als wie die negativen Fälle. Und es gibt durchaus Erfinder, die mit der Großindustrie gerade sehr gute Geschäfte gemacht haben.“ Zitatende
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Herr Haugg hat also bei der Definition des Begriffes Erfindung ganz klar Stellung bezogen und meine Änderung und damit Verbesserung der Schaltdrehgriffe der Baureihen Power Grip und Kid Grip der Fichtel & Sachs AG, mit dem Ergebnis, dass man danach diese Drehgriff-schalter nicht mehr demontieren muss um den Schaltzug zu wechseln, ganz klar als Erfindung dargestellt.

Nur, ob ich den mir zugesagten und mir zugestandenen Kaufpreis erhalten würde, ließ er offen. Er hatte also bereits damals seine Zweifel, dass die großen Industrieunternehmen und hier speziell die Fichtel & Sachs AG, sich an die zugesagten Abmachungen halten würden.

Es ist doch ganz klar, dass der Präsident des Deutschen Patentamtes sich lieber an Erfolge erinnert, als an solche Betrügereien. Aber das zeugt auch von wenig Rückgrat für einen Mann in dieser Position.

Die Sendung „Ohne Gewähr“ vom Bayerischen Rundfunk 3 habe ich komplett und ungekürzt aufgenommen. Dies kann jederzeit eingesehen werden.

Die Fichtel & Sachs AG hat dann alle Hebel in Bewegung gesetzt um mir meine Erfindung für wenig Geld abzukaufen, oder mich aber mit Drohungen, in die Enge zu treiben. Mir wurde gedroht, mein Gebrauchsmuster löschen zu lassen. Mittlerweile hatte ich meine Patentanmel-dung aus finanziellen Gründen durch eine Gebrauchsmusterabzweigung in ein Gebrauchsmu-ter umgewandelt.

Hier einige der Angebote und Zitate – welche alle vorliegen - der Fichtel & Sachs AG:

Es wurde sogar angeboten, da ich nicht aufgeben wollte um mein Recht zu kämpfen, mir den (Zitat) Lästigkeitswert (Zitatende) – was immer das heißt - zu bezahlen.

Dann schrieb die Fichtel & Sachs AG: Zitat: Für einen Fachmann, der die alten S & F-Huret-Schalter kennt, war die Lösung dieser Aufgabe ein Leichtes. Zitatende

Damit wurden die Ingenieure der Entwicklungsabteilung, welche nachweislich bereits seit Jahren nach dieser Lösung suchten, von der Geschäftsleitung, als dumme Jungen und Laien dargestellt.

Ein weiteres Angebot: Zitat: In Anbetracht der eben gemachten Feststellungen sind Ihre For-derungen gemäß Ihrem Schreiben vom 08.05.95 nicht haltbar, die sich ja nur auf das Ge-brauchsmuster stützen. Dieses aber kann durch einen Antrag auf Löschung bei der Gebrauchs-musterstelle des Deutschen Patentamtes beseitigt werden, was für die Fichtel & Sachs AG Kosten von etwa DM 1000,-- erzeugen würde.

Dies ist der Betrag, der auch in Ihre Kasse fließen kann unter der Voraussetzung, dass Sie uns das Gebrauchsmuster übereignen. So könnten Sie doch noch einen Nutzen aus dem GM zie-hen. Zitatende

Oder das folgende Zitat: Wir haben ferner überlegt, das GM von Ihnen zu erwerben, um gegen unseren Hauptkonkurrenten Shimano vorzugehen. Dies aber ist mit dem zu schlicht und einseitig abgefassten Anspruch nicht möglich. Zitatende


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Mit welchen Mitteln die Fichtel & Sachs AG auch noch gearbeitet hat, ersehen Sie aus einem Fax von der Fichtel & Sachs AG an die Redaktion Mountain Bike.

Dort steht u.A.: Zitat:

„Ein ähnliches Loch stellte Herr Willems unserem damaligen Entwicklungsleiter, Herrn Dumbser, drei Jahre später in Form eines Gebrauchsmusters noch einmal vor. Zu diesem Zeitpunkt haben wir bereits selber an unserer neuen Drehgriffschaltergeneration gearbeitet und hatten bessere Lösungen im Kopf. Deshalb haben wir dankend abgelehnt.“ Zitatende

Ich frage mich: Wenn die Ingenieure der Fichtel & Sachs AG bessere Lösungen im Kopf hatten, warum sie dann haargenau meine Lösung kopiert haben? Siehe Seite 5.

Weiter heißt es in diesem Schreiben: Zitat: „Aller Voraussicht nach wird dem Gebrauchs-muster nachträglich der Erfindungsgehalt aberkannt. Dieses Verfahren läuft noch, der Aus-gang ist vorhersagbar, angesichts der Sachlage.

Ich würde Euch raten, diese Geschichte zu ignorieren, da Ihr nach SAZbike und RadMarkt nicht mehr die ersten seid, die darüber berichten und nur unnötig Staub aufgewühlt würde.“ Zitatende

Das ist ganz klar Einflussnahme in die „Pressefreiheit“ der Mountain Bike. Diese Zeitschrift hatte dann auch nicht über diesen Fall berichtet. Die ganzseitigen Werbeanzeigen der Fichtel & Sachs AG in den Folgeausgaben waren wahrscheinlich Zufall?

Dann kam der Tag der Verhandlung vor dem Patentgericht in München, wegen dem Löschungsantrags meines Gebrauchsmusters „Schaltdrehgriffänderung“ durch die Fichtel & Sachs AG.

Da mein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, konnte ich mir keinen Anwalt „leisten“. Ein Freund fuhr mich mit seinem Auto zur Verhandlung.

Ablauf der Verhandlung:

Zunächst brachten die Herren Stobbe und Rottmann ihre Argumente vor und dann ich.

Diese beiderseitigen Argumente waren deckungsgleich mit den vorab eingereichten Unter-lagen. Die beiden Herren der Fichtel & Sachs AG gaben sich sehr siegessicher.

Nachdem dies abgeschlossen war, regte der Vorsitzende Richter Dr. Hemm an, einen Vergleich auszuhandeln.

Die Herren von der Fichtel & Sachs AG machten dann den Vorschlag einer Einmalzahlung von 2000,-- DM. Das wären dann 1000,-- DM mehr als das bisherige Angebot und das Ge-brauchsmuster ginge dann in den Besitz der Fichtel & Sachs AG über.

Dr. Hemm mahnte dann ein ernsthaftes Angebot der Fichtel & Sachs AG an.

Daraufhin wurde das Angebot auf 4000,-- DM und dann auf 5000,-- DM erhöht. Ich lehnte

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ab, da ich auf den mir zugesagten 20 Pfennig von jedem von der Fichtel & Sachs AG verkauften Drehgriffschalter mit meiner Schaltdrehgriffänderung bestand.

Dr. Hemm veranlasste eine kurze Pause, als Bedenkzeit für beide Parteien.

Nachdem wieder alle im Sitzungssaal versammelt waren, erhöhten die Herren der Fichtel & Sachs AG ihr Angebot auf 6ooo,-- DM.

Ich lehnte auch das ab, denn ich wollte die mir zustehende Lizenzgebühr.

Man muss sich das einmal vorstellen. Die beiden Herren der Fichtel & Sachs AG gaben sich so siegessicher und ließen in ihrem Benehmen nicht den geringsten Zweifel zu, dass sie über-zeugt sind, dass mein Gebrauchsmuster gelöscht wird. Trotzdem boten sie mir ca. 30 Minuten vor der Entscheidung noch 6000,-- DM, für etwas praktisch Wertloses.

Die Herren der Fichtel & Sachs AG erklärten daraufhin, dass sie nicht befugt seien ein höheres Angebot zu unterbreiten.

Der Vorsitzende Richter war verwundert, dass Prokuristen eines so großen Konzerns zu so einer Verhandlung entsandt werden und nur über so eine relativ geringe Vollmacht verfügen.

Da aber keine Einigung erzielt wurde, zogen sich die Richter zur Beratung zurück.

Nach kurzer Zeit kamen sie zurück und verkündeten den Beschluss. Dieser lautete:

Der Löschungsantrag wird als unbegründet zurückgewiesen.

In einem kurzen Gespräch nach der Verhandlung drohten mir die beiden Herren der Fichtel & Sachs AG, damit in Berufung zu gehen. Dann würde ich danach mit leeren Händen dastehen.

So kam es dann auch.

Sachs ging in Berufung.

Mein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wurde von den gleichen Richtern, die Monate später mein Gebrauchsmuster gelöscht haben, abgelehnt. So wurde mir also lange vor der Löschung die Hilfe eines Anwalts verwehrt, obwohl es in Artikel 3 des Grundgesetzes heißt: Zitat: Gleichheit vor dem Gesetz. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Zitatende

Die Fichtel & Sachs AG wurde von mehreren Anwälten vertreten. Das war ja auch leicht, denn diese wurden mit meinem Geld, welches mir vorenthalten wurde, bezahlt.

Aus finanziellen und auch gesundheitlichen Gründen konnte ich nicht an der Berufungsver-handlung teilnehmen und mein Gebrauchsmuster wurde gelöscht.

Damit erlosch aber nicht meine Urheberschaft und mein geistiges Eigentum, an der Änderung und auch Verbesserung der Drehgriffschalter Power Grip und Kid Grip der Fichtel & Sachs AG mit dem Ergebnis, dass man diese jetzt nicht mehr demontieren musste, um den Schaltzug zu wechseln. Denn das ist nachweislich ganz allein mein Werk.

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Auf meine Schreiben an den Präsidenten vom Patentgericht vom 30.03. + 24.04.2006, in wel-chen ich einige Fragen geklärt haben wollte, bekam ich dann endlich Antwort am 16.05.2006.

Hier Auszüge daraus: Zitat: Ihren Schreiben entnehme ich, dass Sie meine Antwort vom 6. März 2006 offenbar missverstanden haben. Der Beschluss des 5. Senats vom Juli 1998 ist rechtskräftig geworden. Das bedeutet, dass die Entscheidung endgültig ist und nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Die Rechtskraft dient der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden, denn jede Streitigkeit muss irgendwann ihren Abschluss finden. Dass dies auch dann gilt, wenn im Einzelfall eine falsche Entscheidung getroffen wurde, hat der Gesetzgeber nicht übersehen, sondern bewusst in Kauf genommen. Zitatende.

Unterschrieben wurde dieses Schreiben: im Auftrag von Frau Fink Richterin am Bundespa-tentgericht.

Als ich das las, war ich empört und entsetzt, dass eine Richterin des Bundespatentgerichts so offen die Unzulänglichkeite ihrer Zunft zugibt und dann zur Tagesordnung übergehen will ohne Rücksicht auf, in diesem Fall, meine Gefühle und mir dann sogar noch mitteilt, dass sie mir nicht mehr antworten wird.

Die Aussage, dass die Rechtskraft der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden dient, weil jede Streitigkeit irgendwann ihren Abschluss finden muss, egal ob es einen gerechten Ab-schluß gab oder nicht, finde ich als bodenlose Gemeinheit und eines Bundesgerichtes und deren Richtern nicht würdig. Wenn die Richter nicht in der Lage sind, objektiv zu urteilen, sind sie nach meiner Meinung fehl am Platz.

So wie das in dem o.g. Schreiben steht, bedeutet das also, dass die Richter z.B. Fehlurteile fällen dürfen, die dann auch noch bewußt in Kauf genommen werden.

Es ist ja auch leicht so etwas zu entscheiden, denn hier wurden weder die Richter, weder der Präsident des Bundespatentgerichts, weder der Gesetzgeber, nein nur ich betrogen und ge-schädigt. Und was ich noch schlimmer finde ist, dass die Betrüger und Diebe meines geistigen Eigentums ungestraft blieben und immer noch die Drehgriffschalter mit meiner Änderung, meinem geistigen Eigentum, verkaufen dürfen. Ich habe den Eindruck, dass die verantwortli-chen Richter überhaupt nicht genau wissen, worum es eigentlich geht, oder dass andere Mäch-te hier am Werk waren und noch sind.

Da ich aber keinesfalls aufgeben will und werde, habe ich nach weiteren Möglichkeiten gesucht um doch noch zu meinem Recht zu kommen. Über die Staasanwaltschaften las ich dann das Folgende:

Zitat: „Was ist ein Staatsanwalt? Er ist ein Beamter einer besonderen unabhängigen staat-lichen Behörde, die zur Strafverfolgung berufen ist: der Staatsanwaltschaft. Zu den Aufgaben des Staatsanwalts gehört es, dass er Strafanzeigen und –anträge entgegennimmt und Ermitt-lungsverfahren führt.“

„Der Staatsanwalt hat die Aufgabe, die Schuldigen anzuklagen und zu bestrafen und die Un-schuldigen zu entlasten. Die Staatsanwaltschaft ist eine Strafverfolgungsbehörde und keine Strafverteidigungsbehörde.“ Zitatende


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Das ist es, da nützt der Fichtel & Sachs AG auch das viele Geld – von dem mir auch ein Teil gehört – nichts, waren meine Gedanken. Deshalb habe ich am 09.12.2002 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken erstattet. Dabei hatte ich aber keine Vorstellung davon, wie schwer es ist, bei der Staatsanwaltschaft jemanden zu finden, der seine Arbeit so ernst nimmt, wie ich dies gelesen hatte. Von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wurde meine Anzeige dann zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Schweinfurt und von dort an die Staats-anwaltschaft Würzburg weitergeleitet.

Meiner Anzeige legte ich den gesamten bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Schriftverkehr seit Februar 1994 bei. Dazu gehörten also ausnahmslos sämtliche bis dahin angefallenen Schriftstücke, auch die von mir vorab zitierten.

Zwischenzeitlich habe ich mich aber in den Gesetzestexten etwas kundig gemacht. Ich wollte ja keine Fehler machen, immer bei der Wahrheit bleiben und um mein Recht kämpfen. Bei der Staatsanwaltschaft setzte ich voraus, dass das auch in derem Sinne sei.

In den Gesetzbüchern fand ich die folgenden Gesetzestexte, die nach meiner Meinung auf diesen Fall zutreffen.

Zitat:

Art. 1 GG Schutz der Menschenwürde

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Zitatende

Eigene Anmerkung: Als Menschenrechte gelten: Das Recht auf Leben, Freiheit, Unverletz-lichkeit und Sicherheit der Person, Erwerbsmöglichkeit, Eigentum, Erziehung und Unterricht, Berufswahl, Religionsausübung.

Zitat:

Art. 34 GG Haftung bei Amtspflichtverletzung

(1) Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verletzlichkeit grund-sätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.
(2) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten.

§ 11 StGB 1) Personen- und Sachbegriffe

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist Amtsträger:

wer nach deutschem Recht a) Beamter oder Richter ist.

§ 839 BGB Haftung bei Amtspflichverletzung

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(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig, die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Zitatende

Wenn dies alles eingehalten wird und wenn man dann noch berücksichtigt, dass jeder Beamte bei seinem Amtsantritt einen Eid auf das Grundgesetz ablegt und sich verpflichtet bei Kennt-nis von Verbrechen objektiv zu ermitteln, kann man, als durch ein Verbrechen Geschädigter, positiv in die Zukunft blicken.

Aber der Dämpfer kam prompt.

Mit Schreiben vom 06.06.2003 Aktenzeichen 153 Js 5910/03 hat Staatsanwalt Zimmermann das Ermitllungsverfahren u.A. mit der folgenden Begründung eingestellt:

„ ...... Betrug wäre allenfalls denkbar, wenn der Beschuldigte Zeitler der dem Anzeigeer-statter eine Entlohnung für seine Verbesserung versprochen haben soll, bei Abgabe dieser Zusage bereits vorhatte, diese Zusage nicht einzuhalten. Dies ist jedoch nicht nachweisbar. Sollte der Beschuldigte Zeitler die Zusage jedoch ernst gemeint haben und es erst später zu einem Sinneswandel gekommen sein, liegt keine Strafbarkeit gemäß § 263 StGB vor.“

Damit steht ganz klar fest, dass Staatsanwalt Zimmermann nur die ersten paar Seiten von mei-nen als Beweis übersandten, auf einer CD gespeicherten über 1000 DIN A 4 Seiten umfassen-den Schriftverkehr und zwar etwa bis zu dem Schreiben der Fichtel & Sachs AG vom 22.03. 1994, gelesen hat. Dann hat er sich ein Urteil gebildet und die Ermittlungen eingestellt. Aber den weiteren ihm vorliegenden Schriftverkehr, auf welchem sich die eindeutigen Beweise für den Betrug befanden, hat er einfach ignoriert. Damit hat er ganz klar gegen die vorab zitierten Gesetze, Art. 1 + 34 GG und § 839 BGB, verstoßen.

Staatsanwalt Zimmermann hat zwar ausführlich erklärt, was Betrug bedeutet und wann Be-trug vorliegt. Aber obwohl sich, in dem vorliegenden Fall, der tatsächliche Tathergang haar-genau in allen Punkten mit diesen angeführten Kriterien deckt (siehe ab Seite 2 dieses Schrei-bens), hat er diesen Fall doch eingestellt.

Denn aus diesen Schreiben geht eindeutig hervor, dass mich die Fichtel & Sachs AG und die von mir genannten Personen, genau wie Staatsanwalt Zimmermann dies in seiner Begründung erklärte, vorsätzlich betrogen und mich meines geistigen Eigentums bestohlen haben.

Aber mit der Begründung zu dem nächsten Ablehnungspunkt, „Diebstahl von geistigem Ei-gentum“ hat sich Staatsanwalt Zimmermann in seiner Ignoranz gegenüber den Gesetzen und der allgemein gängigen nationalen und internationalen Rechtsprechung und dem Vorgehen von Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländerndern gegen diese Verbrechen, selbst über-troffen. Er hat ganz offensichtlich noch nie etwas von geistigem Eigentum gehört und auch noch nie erfahren, dass es so etwas überhaupt gibt.

Hier schreibt Staatsanwalt Zimmermann in dem Schreiben vom 06.06.2003:

„Soweit der Anzeigeerstatter den Beschuldigten „Diebstahl von geistigem Eigentum“ vor-wirft, ist zunächst festzustellen, dass nach deutschem Strafrecht Diebstahl im Sinne des § 242 StGB nur an Sachen möglich ist.“

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Es muss aber doch Gründe geben, warum dieses ganz offensichtlich falsche Spiel von der Staatsanwaltschaft Würzburg mitgespielt wurde.

Es stellt sich hier die Frage: Ist die Deutsche Staatsanwaltschaft doch nicht die objektivste Behörde der Welt, wie sie sich selbst gerne, z.B. im Internet, darstellt?

Vielleicht wären aber auch bei der Bayerischen Staatsanwaltschaft Weiterbildungsmaßnah-men hilfeich?

Aber dadurch, dass Herr Zimmermann schlampig ermittelt hat und die wichtigsten vorliegen-den Beweise, aus welchem Grund auch immer, aber das herauszufinden wäre eigentlich die Aufgabe seiner übergeordneten Stellen bei der Staatsanwaltschaft, dem Bayerischen Staats-ministerium der Justiz und auch dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg, einfach ignoriert hat, hat er auch nicht festgestellt, dass hier tatsächlich Betrug und Diebstahl geisti-gen Eigentums vorliegt.

Auf den Begriff „Eigentum“ und hier im Besonderen „geistiges Eigentum“ werde ich jetzt einmal näher eingehen und auch noch einige Beispiele aufzeigen, wie andere Menschen über das Thema denken und wie andere Vertreter der Justiz und Staatsanwaltschaft damit umge-hen.

Zunächst aber als Erläuterung eine Abhandlung des Themas Eigentum bleibt Eigentum der Microsoft Corporation von 2006 aus dem Internet.

Zitat:

Eigentum bleibt Eigentum

Um das Konzept des Geistigen Eigentums zu verstehen, ist es hilfreich, zunächst das Eigen-tum an materiellen Dingen näher zu betrachten. Unsere heutige Vorstellung von Eigentum wurde maßgeblich durch den englischen Philosophen John Locke geprägt. Er erklärte das Ei-gentum an materiellen Dingen zum Naturrecht. Nach Locke besaß jeder Mensch ein Eigen-tum an der Arbeit seines Körpers und an den Werken seiner Hände. Die Vorstellung von Eigentum umfasst seitdem eine Reihe von Rechten:

* Nur der Eigentümer darf bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht.

* Der Eigentümer verfügt über das Recht seiner Nutzung und über das Recht, andere von der Nutzung seines Eigentums auszuschließen.

* Der Eigentümer hat das Recht, alle seine Rechte an seinem Eigentum zu verschenken oder zu verkaufen.

Gelten diese Regeln heute noch? Ja. Mehr noch: Das Recht, Eigentum auf einem Markt zu verkaufen, bildet die Grundlage unseres geltenden Wirtschaftsystems, der Marktwirtschaft.

Zitatende

Unter der Internet-Adresse www.heise.de steht im Internet in den „news“ vom 19.02.2004

14
(Zitat auszugsweise):

EU schützt geistiges Eigentum

........ soll zur Durchsetzung von Urheberrechts- und Patentansprüchen in der EU die neue Direktive durchgezogen werden.

Immerhin sind die drohenden Sanktionen drastisch. Selbst eine Beschlagnahme von Hardware
und das Einfrieren von Konten können die „zuständigen Behörden“ auf Antrag des Rechtsin-habers veranlassen, ohne dass der Beschuldigte vorher gehört wird oder eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt.

Bob Goodlattee stellte dabei die Verhältnisse in den USA, wo Rechteinhaber selbst eine Art polizeilicher Status zugebilligt werde, als beispielhaft dar. (Monika Ermert) (Zitatende)

Anmerkung

Der von mir abgeänderte Drehgriffschalter (Hardware) ist also vergleichbar mit den DVD`s
und Videokassetten als Datenträger (Hardware) und die sich darauf befindlichen, kopierten Filme, Lieder oder Melodien (geistiges Eigentum von z.B. Komponist usw.) sind vergleichbar mit der „Schaltdrehgriffänderung“ (mein geistiges Eigentum). Das wurde sogar von der Fichtel & Sachs AG in dem Schreiben vom 22.03.1994 mit den Worten: „Wie Herr Dumbser bereits in Frankfurt zum Ausdruck brachte, betrachten wir Ihre Anmeldung als eine gute Idee.“

DVD und Videokassette = Datenträger
Darauf befindliche Filme = geistiges Eigentum / Raubkopie

Drehgriffschalter Power Grip und Kid Grip von Fichtel & Sachs = Datenträger
Darin befindliche „Schaltdrehgriffänderung“ = geistiges Eigentum / Raubkopie

Ich hoffe, das ist allgemein verständlich!

Das macht aber deutlich, dass geistiges Eigentum weltweit bekannt ist und dass Diebstahl geistigen Eigentums ein weltweites Problem ist.

Jetzt noch einige Beispiele, wie der Diebstahl geistigen Eigentums bereits bei und geahndet wird.

Fall 1

Ich zitiere eine Meldung aus dem Internet vom 08.11.2004:

„Ermittlungsverfahren wegen Raubkopien

45-jähriger aus Halle erwischt. Er handelt mit Tausenden Raubkopien im Internet.

In Halle konnte die Polizei in der Wohnung eines 45-jährigen Arbeitslosen über 1.000 Raub-kopien von Spielfilmen beschlagnahmen. Es waren ca. 700 DVD`s und über 1000 Videokas-

15
setten mit Raubkopien bespielt.

Des Weiteren stellte die Polizei einen Computer, einen Video-, DVD- und Festplattenre-corder, Computersoftware, sowie Vertriebs- und Angebotslisten sicher.“ (Zitatende)

Anmerkung:

Das ist genau das, was in der EU gefordert ist und wahrscheinlich bereits durchgeführt wird.
Das ist mir leider nicht bekannt. Aber die Staatsanwaltschaft aus Halle (auch in Deutschland) kannte bereits das Verbrechen: „Diebstahl geistigen Eigentums“.

Fall 2

Hier geht es um Produktpiraterie bzw. Diebstahl geistigen Eigentums in großem Stil durch die s.g. Produkt-Fälschungs-Mafia aus Asien, Fernost und Osteuropa. Diese haben sich darauf
spezialisiert, hochwertige Produkte, wie Uhren, Sportbekleidung u.Ä. billig und in minder-wertiger Qualität herzustellen. Auf diese Produkte kommt dann das Logo des Herstellers der Original-Produkte. Damit wird dann u.A. der deutsche Markt überschwemmt und diese Ware
billig angeboten. Es wurden spezielle Sonderkommandos von Zoll, Polizei und Staatsanwalt-schaft (auch hier in Deutschland) gebildet, um diesen Diebstahl geistigen Eigentums zu unter-binden.

Fall 3

Bundeskanzlerin Merkel hat, wie die Saarbrücker Zeitung in einem Artikel vom 23.05.2006 schrieb, bei ihrem Besuch in China, gesagt (Zitat):

„Sie werden verstehen, dass wir stolz sind auf unsere Ideen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist uns besonders wichtig.“

Zitatende

Ich frage Sie: Vor was soll man geistiges Eigentum schützen, wenn nicht vor Diebstahl?

Bevor ich jetzt näher auf den weiteren Verlauf dieses Falles eingehe, werde ich ein Gleichnis aus der Bibel zitieren:

Wenn auf einer Obstschale ein fauler Apfel liegt, muss man diesen entfernen, bevor er noch das gesamte Obst mit Fäulnis befällt. Zitatende

Bei der Entscheidung von Herrn Staatsanwalt Zimmermann, das Ermittlungsverfahren ein-zustellen, hatte ich das Recht auf Beschwerde, was ich auch wahrgenommen habe, da ich immer noch daran glaubte, dass die Staatsanwaltschaft tatsächlich die objektivste Strafverfol-gungsbehörde der Welt ist.

Deshalb hatte ich auch die Hoffnung, dass, wie in dem Gleichnis, der faule Apfel, in diesem Fall Staatsanwalt Zimmermann, von der Obstschale – zumindest von diesem Fall – entfernt würde.


16
Aber ganz offensichtlich war es schon zu spät dafür, denn – wie in dem Gleichnis – das andere Obst war bereits angesteckt und angefault.

Jeder der Herren, die daraufhin auf meine Beschwerden geantwortet haben, stellten sich ohne Wenn und Aber hinter die Argumentation von Herrn Zimmermann, ohne sich, genau wie Herr Zimmermann, auch nur die Mühe zu machen weitere Beweise anzusehen. Keiner dieser Per-sonen ging nämlich mit auch nur einer Silbe auf diese von Anfang an der Staatsanwaltschaft vorliegenden sehr wichtigen Beweise für den Betrug, den Diebstahl meines geistigen Eigen-tums und auch des Verstoßes gegen das Urheberrecht ein. Damit machten sich diese Personen:

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Oberstaatsanwalt Dr. Krauß
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Oberstaatsanwalt Berner
Bayer. Staatsministerium der Justiz Sachbearbeiter Dr. Kaczynski
Bayer. Staatsministerium der Justiz Ltd. Ministerialrat Dr. Strötz
Staatsanwaltschaft Würzburg Oberstaatsanwalt Wich-Knoten
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Oberstaatsanwalt Schmitt L.
Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Dr. Wabnitz

der Mittäterschaft zu diesen Verbrechen schuldig.

Hier einige Auszüge aus den Schreiben dieser Herren: Zitat:

Am 31.07.2003 vom Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Bamberg: „... Der obengenannten Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 04.06.2003 gebe ich keine Folge. Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft....Ergebnis ist, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, der Sach- und Rechtslage entspricht...... I.A.Dr. Krauß Oberstaatsanwalt Zitatende

Zur Erinnerung! Staatsanwalt Zimmermann ging in seiner Begründung nicht darauf ein, dass die Entwicklungsabteilung der Fichtel & Sachs AG unter der Leitung von Herrn Dumbser trotz dessen Absage ohne mein Wissen und mein Einverständnis in betrügerischer Absicht meine Schaltdrehgriffänderung trotzdem genutzt und dann diese Drehgriffschalter auf den Markt gebracht hat.

Ich habe in meiner Beschwerde und auch in jeder nachfolgenden Beschwerde ausführlich auf diese Beweise des Betruges hingewiesen. Aber das wurde weder von Oberstaatsanwalt Dr. Krauß noch den nachfolgenden Herren auch nur beachtet. Von diesen Herren wurde nur die Entscheidung von Herrn Zimmermann bestätigt.

So sieht man ganz deutlich, dass sich mein Gleichnis bestätigt hat.

Mit Datum vom 11.08.2003 kam dann die nächste Antwort auf meine erneute Beschwerde. , wieder vom Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Bamberg.

Zitat: „ ..... Der obengenannten Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 22.07.2003 gebe ich keine Folge. Auf die vorbezeichnete Beschwerde wurden die einschlägigen Vorgänge von mir unter Beiziehung der Akten überprüft. Ergebnis ist, dass

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die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, der Sach- und Rechtslage entspricht ..... I.A. Berner Oberstaatsanwalt Zitatende

Wie man ganz klar sieht, ist diese Wiederholung kein Versehen von mir, nein der General-staatsanwalt bei dem Oberlandesgericht Bamberg hat anscheinend einen fertigen Vordruck für solche Fälle. Dort müssen dann nur die Namen, Datum, Zeichen eingetragen werden. Ach ja, in dem zweiten Schreiben wurde noch der Name Dr. Krauß in Berner abgeändert. Sogar die Unterschrift der Justizangestellten auf beiden Schreiben war gleich.

Bei den weiteren Schreiben auf meine folgenden Beschwerden, so z.B. von Dr. Kaczynski oder Ministerialrat Dr. Strötz vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz und auch weitere Schreiben von der Staatsanwaltschaft Würzburg und erneut vom Generalstaatsanwalt Bam-berg, war zwar der Text etwas anders, aber der Sinn blieb genau gleich. Keiner dieser Herren ging auch nur mit einer Silbe auf meine Beweise ein.

Aber mittlerweile ist ja bekannt, dass es mit der Objektivität der „Strafverfolgungsbehörde“ Staatsanwaltschaft auch nicht mehr so weit her ist. Bei dem sogenannten Mannesmannprozeß konnten die Angeklagten Ackermann und Esser Vorschläge für die Höhe ihres Strafmaßes machen und dies dann auch noch erfolgreich durchsetzen. So konnten sie ihre „Strafe“ dann, gemessen an der erhaltenen Abfindung, aus der Portokasse zahlen und gelten sogar noch nicht einmal als vorbestraft.

Dieser „Deal“ wurde zwischen den Beschuldigten, deren Anwälten, der Staatsanwaltschaft – normalerweise Strafverfolgungsbehörde und nicht Strafverteidiger – und den Richtern ausge-handelt.

Es muss doch Gründe geben, warum dieses ganz offensichtlich falsche Spiel, genauso wie bei meinem Fall, von der Staatsanwaltschaft mitgespielt wurde. Ist die Staatsanwaltschaft doch nicht die objektivste und ehrlichste Behörde wie sie sich, z.B. im Internet, selbst gerne dar-stellt?

Apropo Mannesmann. Die Fichtel & Sachs AG heißt seit Jahren Mannesmann Sachs AG. Ob das bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine Rolle gespielt hat, ist mir nicht bekannt.

Mir ist allerdings bekannt, das kann ich auch beweisen, dass die Fichtel & Sachs AG und auch der Nachfolger Mannesmann Sachs AG, bei Gefälligkeiten Dritter, ihnen gegenüber nicht gerade kleinlich war und sich dann oft erkenntlich gezeigt hat. Da gingen z.B. Schal-tungsnaben, Schaltwerke und manchmal auch Fahrräder als kleine Geschenke über den Tisch.

Als ich hier nicht mehr weiterkam, weil meine Beschwerden allesamt abgeblockt wurden und die Staatsanwaltschaft Würzburg, anstatt objektiv zu ermitteln und – wie es in ihren Schreiben immer heißt – unter Beiziehung aller Akten die einschlägigen Vorgänge zu überprüfen, mir nicht mehr antwortete – das ist auch eine besondere Art die im Grundgesetz stehende Arbeit zu erledigen - wandte ich mich an das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg.

Denn auf der Internetseite „Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit“

http://www.vgh.bayern.de/aufgabe.htm


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fand ich den folgenden Text. Hier ein Ausschnitt:

Zitat:

Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit:

Die Verwaltungsgerichte geben dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt.

Unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich bei hinreichender Erfolgsaussicht und entspre-chender Bedürftigkeit, kann Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Das vorrangige Ziel der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist grundrechtlich garantierten Rechts-schutz möglichst effektiv und zeitnah zu gewährleisten und die Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns sicherzustellen.

Der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter kommt als einem der wesentlichen Merkmale des Rechtsstaats besondere Bedeutung zu.

Sie garantiert, dass die anstehenden Fälle frei von Weisungen und Einfluss behandelt werden.

Soweit es unter Wahrung der Unparteilichkeit des Gerichts möglich ist, wird den Rechtsu-chenden und allen Prozessbeteiligten Rat und Hilfe gewährt.

Zitatende:

Genau das brauchte ich. Einen Bürger-Rechtschutz gegenüber den Trägern der öffentlichen Gewalt, bei den vorhandenen Beweisen und bei objektiver Beurteilung Aussicht auf Prozess-kostenhilfe und damit ein grundrechtlich garantierter Rechtschutz um die Gesetzmäßigkeit des staatlichen Handelns sicherzustellen. Wobei die verfassungsrechtlich garantierte Unab-hängigkeit der Richter, die frei von Weisungen und Einfluß sind und so die anstehenden Fälle behandeln werden. Die Wahrung der Unparteilichkeit des Gerichts soll es möglich machen, den Rechtsuchenden und allen Prozessbeteiligten Rat und Hilfe zu gewähren.

Wenn ich also Prozesskostenhilfe erhalte, würde mir sogar ein Anwalt zur Seite gestellt wer-den und so Artikel 3 des Grundgesetzes „Gleichheit vor dem Gericht – Alle Menschen sind vor dem Gericht gleich“ garantiert sein. Denn aus finanziellen Gründen kann ich mir nämlich
keinen Anwalt „leisten“. Bei der Gegenseite, der Fichtel & Sachs AG, der Mannesmann Sachs AG usw. stellt sich die Sache etwas anders dar. Dadurch, dass ich betrogen und meines geistigen Eigentums bestohlen wurde, können diese Firmen mit dem mir zwar zugesagten aber nicht ausgezahlten Geld eine ganze Armee von Anwälten auf diesen Fall ansetzen.

Aber leider haben die Verfasser der Internetseite „Bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit“ etwas dick aufgetragen, denn die Antwort des Bayerischen Verwaltungsgerichts lautete:

Zitat:

.......auf richterliche Anordnung wird mitgeteilt, dass alle Schreiben an die für die Strafver-folgung zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden.... Zitatende

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Das bedeutet also, an Herrn Zimmermann, weil das auf der Internetseite Geschriebene eine einzige Lüge ist und die Hilfesuchenden in die Irre führt.

Aber dann kam noch ein Schreiben von dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg.

Zitat:

...... Antrag auf Prozesskostenhilfe erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg, 4. Kammer, durch den Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts Dr. Heermann, den Richter am Verwaltungsgericht Dr. Dehner, die Richterin Dr. Hetzel, ohne mündliche Verhandlung am 21. November 2006 folgenden Beschluss: Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Zitatende

Das finde ich sehr komisch. Wenn es aber nicht so ernst wäre, würde ich laut lachen.

Wenn es darum geht einem Betrogenen und Bestohlenen zu helfen zu seinem Recht zu kommen, gegen Staatsanwälte, Oberstaatsanwälte, Ministerialräte, dann heißt es nicht zuständig und die Unterlagen werden an die Beschuldigten zur weiteren Bearbeitung übersandt, obwohl es auf der oben genannten Internetseite heißt:

Zitat:

„Die Verwaltungsgerichte geben dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt.“

Zitatende

Das bedeutet also ganz klar: Um mir zu helfen, ist das Bayerische Verwaltungsgericht, entge-gen der Ausführungen ihrer Internetseite, nicht zuständig. Aber um mir dann Prozesskosten-hilfe und die Hilfe eines Anwalts zu verweigern, reicht die Zuständigkeit allemal.

Jetzt werde ich anhand der Ausführungen auf der Internetseite dieses Protokoll zu Nr. W4K006.930 genau durchgehen.

Ich habe meine Zweifel, an der Objektivität des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg bei der Einschätzung meiner Erfolgsaussicht. Dort wurde noch nicht einmal festgestellt, dass sich meine Klage gegen Träger der öffentlichen Gewalt richtet.

Außerdem geht aus der Argumentation nur hervor, dass meine Anzeige bei der Staatsanwalt-schaft keinen Erfolg gehabt hatte und deshalb abgelehnt wurde. Damit war für die drei Richter alles klar, dann lehnen wir auch Prozesskostenhilfe ab. Immer unter dem Motto: Staatsanwalt Zimmermann hat nichts gefunden, also brauchen wir auch nicht weiter zu suchen.

Ich frage mich allen Ernstes, warum brauchen wir denn eigentlich dieses Verwaltungsgericht? Auf der Internetseite steht, ich wiederhole mich:

Zitat:

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„Das vorrangige Ziel der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, grundrechtlich garantierten Recht-schutz möglichst effektiv und zeitnah zu gewährleisten und die Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns sicherzustellen.

Die Verwaltungsgerichte geben dem Bürger Rechtsschutz gegenüber dem Staat und sonstigen Trägern der öffentlichen Gewalt.“

Der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter kommt als einem wesentli-chen Merkmale des Rechtsstaats besondere Bedeutung zu. Zitatende

Wo bitte bleibt da die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richter und Frei-heit von Weisungen und Einflussnahmen in den anstehenden Fällen, wenn meine Eingaben sofort an die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung weitergeleitet wurden?

Weiter steht dort:

Zitat:

Soweit es unter Wahrung der Unparteilichkeit des Gerichts möglich ist, wird den Rechtsu-chenden und allen Prozessbeteiligten Rat und Hilfe gewährt.“ Zitatende

Anm. Davon habe ich nichts gemerkt.

Auch in dem Schreiben vom 23.11.2006 des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg be-zogen sich die drei Richter nur auf die Entscheidung von Staatsanwalt Zimmermann und die dem zustimmenden Entscheidungen der übergeordneten Stellen. Eigene objektive Urteile unter Erwähnung der vorliegenden Beweise waren Fehlanzeige.

Eine einzige Person, Staatsanwalt Zimmermann, der sich noch nicht einmal die Mühe ge-macht hat die vorliegenden Beweise durchzusehen, hat entschieden, dass ich nicht betrogen und auch meines geistigen Eigentums bestohlen wurde, weil es ja kein geistiges Eigentum gibt.. Danach hat wiederum keiner der nachfolgend nach meinen Beschwerden mit diesem Fall befaßten Personen offensichtlich diese meine Beweise zu Gesicht bekommen, sondern
ganz einfach die Argumentation von Herrn Zimmermann übernommen und für sich diesen Fall abgeschlossen.

Jede meiner Eingabe landen sofort bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, wahrscheinlich sogar bei Herrn Zimmermann, dessen Einfluß augenscheinlich riesig ist.

So viel zu der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Richter.

Denn auch hier hat sich niemand für die Beweise, Schreiben von der Fichtel & Sachs AG und Mannesmann Sachs AG usw., interessiert. Denn dort geben diese Firmen und Personen diesen Betrug und Diebstahl zu.

Hätte mir ein Anwalt dieses Schriftstück aufsetzen können, was von dem Verwaltungsgericht
durch die Ablehnung von Prozesskostenhilfe verhindert wurde, wäre meine – wie ich aus der Belehrung entnehme – Klageerhebung, nicht zur Staatsanwaltschaft, die hier der Beklagte ist,


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weitergeleitet worden, sondern durch Beiziehung der Beweise, in Form diesen vorab er-wähnten Originalschriftstücken der Firmen und Personen die ich wegen Betrug und Diebstahl zur Anzeige gebracht habe, vom Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg verhandelt worden.

Was mich dann noch mehr stört, steht im letzten Abschnitt. Dort heißt es: Zitat: „Es handelt sich daher unter keinem denkbaren Gesichtspunkt um eine Streitigkeit, für die nach § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, da Streitigkeiten anlässlich einer unterblie-benen öffentlichen Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft einem anderen Gerichtszweig ausdrücklich zugewiesen sind.“ Zitatende

Das heißt also auf einfaches Deutsch: Wir sind nicht zuständig. Obwohl bei Kenntnis von Verbrechen jeder Bürger in irgendeiner Weise zuständig ist und dann ganz besonders Beamte im juristischen Dienst die sogar hierfür einen Eid auf das Grundgesetz geschworen haben.

Wäre mir aber die Prozesskostenhilfe nicht versagt worden, hätte mir ein Anwalt helfen können.

Wie steht es auf der Internetseite? Zitat: „Soweit es unter Wahrung der Unparteilichkeit des Gerichts möglich ist, wird den Rechtsuchenden und allen Prozessbeteiligten Rat und Hilfe gewährt.“ Zitatende

Hier wurde ich im Stich gelassen. Aber vielleicht gab es die Unparteilichkeit nicht, weil man sich ab und zu auf dem Golfplatz, Tennisplatz oder bei einer Fahrradtour sieht? Ich weiß es nicht. Ich jedenfalls kenne keinen der beteiligten Juristen persönlich.

Was alles möglich ist ersieht man aus dem bereits erwähnten sogenannten Mannesmannpro-zess. Wobei noch auffällt, dass auch in meiner Angelegenheit der Name Mannesmann eine große Rolle spielt.

Ein Fernsehreporter hat nach dem überraschend schnellen Ende der Neuauflage des Mannes-mann-Prozesses gegen den Deutsche Bank Vorstandchef Josef Ackermann und den früheren Mannesmann Vorstandchef Klaus Esser gesagt: Zitat: „Wer genügend Geld hat, kann sich bei Gericht freikaufen.“ Zitatende

Dieser Satz geht mir nicht mehr aus dem Kopf. Bei einem solchen Handel gibt es aber doch immer mindestens zwei Parteien. Einmal die Täter – die sich freikaufen und damit ihre Schuld
eingestehen, aber danach trotzdem nicht vorbestraft sind – und die Staatsanwaltschaft, die die Geschädigten vertreten soll. Dabei bleiben aber die tatsächlich Geschädigten außen vor und haben kein Mitspracherecht. Sie bleiben aber trotzdem immer noch geschädigt und die Ge-rechtigkeit bleibt auf der Strecke.

Fazit: Auf der einen Seite die sogenannten „Hüter der Gesetze“, die sich damit zu Mittätern machen, die Täter bleiben verschont und sogar nicht vorbestraft und die bereits Geschädigten gehen leer aus.

Ist das tatsächlich unsere Recht(?)sprechung?


22
Diese Zusammenfassung der Ereignisse sind alle durch Schreiben der beteiligten Personen belegt und entsprechen der Wahrheit. Es handelt sich also um Beweise, die obwohl sie allen Weisungsbefugten zur Verfügung standen einfach ignoriert wurden. Jeder, der diese Zeilen liest, kann sich also ein Bild machen, wie unsere Justiz Gerechtigkeit auslegt und Betrogene und Bestohlene schützt oder auch nicht.



Manfred Willems
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peter


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hallo wilems,

du bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein, der solche erfahrungen machen durfte.

du kannst natürlich in wiederspruch gehen, soweit es nicht ausgeschlossen wurde.
nur kann dir in solchen sachen nur ein fachanwalt echte und nützliche hilfe geben.
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