| Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt gegenüber dem Auftraggeber folgende Leistungen:
1. Kostenpflichtiger Eintrag in der Anwalt- oder Ermittler-Datenbank im Internet auf www.internetvictims.de mit Firmenbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Fax, E-Mail , URL und Fachgebiete. Darüber hinaus erhält der Auftraggeber zusätzlich die Möglichkeit, einen Banner (468 x 60 Pixel) auf der Startseite von www.internetvictims.de in Rotation mit anderen Auftraggebern zu platzieren.
II. Auftragsabwicklung
Die Auftragsabwicklung wird wie folgt vorgenommen:
Der Auftraggeber füllt Online ein Auftragsformular aus, mit dem der Auftraggeber die in Ziff. I. 1. genannten Informationen über sein Unternehmen in das Programm einbringen kann. Sollte der Auftraggeber persönlich dazu nicht in der Lage sein, kann er dem Auftragnehmer schriftlich den Auftrag erteilen, seine Daten in das Programm einzutragen. Die Freischaltung der Daten des Auftraggebers erfolgt nach Eingang des Rechnungsbetrages für das erste Vertragsquartal.
2. Der Auftraggeber kann im Verlaufe der Vertragszeit seine Daten ändern und / oder ergänzen, allerdings nur im Rahmen der Festlegung gem. Ziff. I. 1.
3. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Daten des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf etwaige Unstimmigkeiten hinweisen und eine Klärung zusammen mit dem Auftraggeber durchführen.
4. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine an den Auftragnehmer übermittelten Daten elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.
III. Beginn, Dauer und Kündigung des Vertrages
1. Der Vertrag wird wirksam mit der Annahmebestätigung des Auftragnehmers und wird auf die Dauer von einem Jahr fest abgeschlossen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
2. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Freischaltung der Daten des Auftraggebers beginnt 8 Tage nach Eingang des Rechnungsbetrages für das erste Vertragsquartal bei dem Auftragnehmer, so dass der Vertrag ein Jahr nach diesem Stichtag endet.
3. Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber eine sonstige Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne erbringt, so dass die Leistungserfüllung durch den Auftragnehmer erstmals nach Ablauf von einem Jahr nach der Freischaltung erfolgt ist.
4. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
IV. Vergütung
1. Der Auftragnehmer hat für seine Leistung gem. Ziff. I. 1. gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf eine Vergütung gemäß dem jeweiligen Angebot zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2. Die Vergütung ist - gemäß dem jeweiligen Angebot - quartalweise oder jährlich im Voraus zu entrichten. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Freischaltung erst nach Zahlungseingang erfolgt.
V. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit der Daten des Auftraggebers.
VI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und / oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind derzeit nicht getroffen. Mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht betroffen. In einem solchen Falle sind die Vertragsparteien verpflichtet, diesen Vertrag ergänzend so auszulegen, wie es seinem wirtschaftlichen Sinn und Zweck entspricht. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Falle darüber hinaus verpflichtet, die etwa unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Inhalt nach der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
3. Die Regelungen in Ziff. 2 gelten sinngemäß für den Fall, dass dieser Vertrag eine Lücke enthält.
4. Sofern zulässig, wird Ingolstadt als Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen verbleibt es bei dem gesetzlichen Gerichtsstand.
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