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Kinder-
und Jugendschutz im Internet
Der
Internetnutzungsvertrag
Nachdem Sie alle Punkte dieses Kapitels befolgt
haben und sich mit Ihrem Kind eingehend über die Gefahren im
Internet unterhalten haben, sollten Sie der Sache einen gewissen
»offiziellen Charakter« verleihen. Sie schließen
mit Ihrem Kind einen »echten« schriftlichen Vertrag
über die Nutzung des Mediums Internet und anderer moderner
Medien. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es sich hierbei um einen
Vertrag handelt, wie ihn auch Erwachsene abschließen, und
dass sich beide Parteien daran zu halten haben. Ebenso wichtig ist
es, eine »Vertragsstrafe« zu vereinbaren. Begeht das
Kind »Vertragsbruch«, droht eine »einstweilige
Internetsperre«. Werden Eltern vertragsbrüchig, winkt
z.B. ein Besuch in einem Burger-Restaurant.
Vertrag über die Nutzung des Internets zwischen
Herrn Peter Mustermann
und seiner Tochter / seinem Sohn
Emil Mustermann
Emil Mustermann verpflichtet sich, folgende Punkte immer
einzuhalten. Kann ihm ein Verstoß gegen nur einen dieser Punkte nachgewiesen
werden, darf Emil das Internet für eine ganze Woche nicht mehr nutzen.
§ 1 Ich verrate niemandem mein Passwort. Nicht einmal
meinem besten Freund.
§ 2 Ich erzähle niemandem, wo ich wohne, wie
ich heiße, unsere Telefonnummer, meine Handynummer oder auf welche
Schule ich gehe.
§ 3 Wenn mir irgendwas im Internet komisch vorkommt,
ich Angst bekomme oder mich jemand im Chat komische Sachen fragt, höre
ich sofort auf zu surfen und sage meinen Eltern Bescheid.
§ 4 Ich treffe mich unter keinen Umständen
mit Leuten, die ich aus dem Internet kenne. Bei Kindern muss ich meine
Eltern fragen.
§ 5 Wenn mich jemand nach Bildern fragt oder nach
Sachen, die mir peinlich sind, höre ich auch sofort auf zu surfen
und sage meinen Eltern Bescheid.
§ 6 Alle diese Regeln gelten auch für mein
Handy oder für Spiele über meine Spielekonsole. Herr Peter Mustermann
verpflichtet sich, die folgenden Punkte einzuhalten. Sollte er einen Punkt
nicht beachten, muss er Emil einen Besuch bei … spendieren.
§ 7 Emil darf auf Seiten, die wir besprochen haben,
täglich eine Stunde surfen.
§ 8 Wenn Emil im Internet auf komische Seiten stößt
oder komische E-Mails bekommt, werde ich ihn nicht bestrafen. Ich weiß,
dass er nichts dafür kann.
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Die Texte auf dieser Seite sind erschienen im Buch
"Tatort Internet" im Markt+Technik Verlag.
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