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Die Opfer

Kinder- und Jugendschutz im Internet

Der Internetnutzungsvertrag

Nachdem Sie alle Punkte dieses Kapitels befolgt haben und sich mit Ihrem Kind eingehend über die Gefahren im Internet unterhalten haben, sollten Sie der Sache einen gewissen »offiziellen Charakter« verleihen. Sie schließen mit Ihrem Kind einen »echten« schriftlichen Vertrag über die Nutzung des Mediums Internet und anderer moderner Medien. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es sich hierbei um einen Vertrag handelt, wie ihn auch Erwachsene abschließen, und dass sich beide Parteien daran zu halten haben. Ebenso wichtig ist es, eine »Vertragsstrafe« zu vereinbaren. Begeht das Kind »Vertragsbruch«, droht eine »einstweilige Internetsperre«. Werden Eltern vertragsbrüchig, winkt z.B. ein Besuch in einem Burger-Restaurant.

Vertrag über die Nutzung des Internets zwischen

Herrn Peter Mustermann

und seiner Tochter / seinem Sohn
Emil Mustermann

Emil Mustermann verpflichtet sich, folgende Punkte immer einzuhalten. Kann ihm ein Verstoß gegen nur einen dieser Punkte nachgewiesen werden, darf Emil das Internet für eine ganze Woche nicht mehr nutzen.

§ 1 Ich verrate niemandem mein Passwort. Nicht einmal meinem besten Freund.

§ 2 Ich erzähle niemandem, wo ich wohne, wie ich heiße, unsere Telefonnummer, meine Handynummer oder auf welche Schule ich gehe.

§ 3 Wenn mir irgendwas im Internet komisch vorkommt, ich Angst bekomme oder mich jemand im Chat komische Sachen fragt, höre ich sofort auf zu surfen und sage meinen Eltern Bescheid.

§ 4 Ich treffe mich unter keinen Umständen mit Leuten, die ich aus dem Internet kenne. Bei Kindern muss ich meine Eltern fragen.

§ 5 Wenn mich jemand nach Bildern fragt oder nach Sachen, die mir peinlich sind, höre ich auch sofort auf zu surfen und sage meinen Eltern Bescheid.

§ 6 Alle diese Regeln gelten auch für mein Handy oder für Spiele über meine Spielekonsole. Herr Peter Mustermann verpflichtet sich, die folgenden Punkte einzuhalten. Sollte er einen Punkt nicht beachten, muss er Emil einen Besuch bei … spendieren.

§ 7 Emil darf auf Seiten, die wir besprochen haben, täglich eine Stunde surfen.

§ 8 Wenn Emil im Internet auf komische Seiten stößt oder komische E-Mails bekommt, werde ich ihn nicht bestrafen. Ich weiß, dass er nichts dafür kann.


Die Texte auf dieser Seite sind erschienen im Buch "Tatort Internet" im Markt+Technik Verlag. Sie können das 400 Seiten starke Werk zum Preis von EUR 29,95 hier bestellen.

Kein Teil dieser Publikation darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Herausgebers in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

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