| Rechtliche
Schritte
Hier finden Sie ein Auflistung
juristischer Gegenmassnahmen:
1. Die Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person
an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu
unterlassen. Die Abmahnung ist in Deutschland ausdrücklich
als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen
aus wichtigem Grund in § 314 Abs. 2 BGB vorgesehen. >>
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§§§
2. Die Unterlassungserklärung
Unterlassungserklärung dient der Ausräumung der Wiederholungsgefahr.
In aller Regel wird eine solche Erklärung gemeinsam mit einer
Abmahnung angefordert und auch schon vorformuliert mit gesendet.
Die Wiederholungsgefahr ist die Besorgnis, es könne
nach der erstmaligen Verletzung eines Rechts oder Rechtsgutes zu
erneuten Störungen kommen. Nach ständiger Rechtsprechung
wird dies nach erstmaliger Verletzung generell vermutet. Wer es
einmal tut, der tut es wieder. >>
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§§§
3a. Die einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist ein besonderes Verfahren im
Zivilprozess, mit der bis zu einer Entscheidung in einem allgemeinen
Zivilprozess (dem sog. Hauptsacheverfahren) einstweilen Rechte gesichert
oder Rechtsverhältnisse geregelt werden können.
Die Vorteile bestehen für den Antragsteller
darin, dass eine einstweilige Verfügung vom Gericht ohne mündliche
Verhandlung durch Beschluss erlassen werden kann und so innerhalb
von wenigen Tagen, manchmal auch Stunden, ein Titel erwirkt werden
kann. Von erheblicher Bedeutung ist weiter, dass – anders
als im Hauptsacheverfahren – für die behaupteten Tatsachen
kein voller Beweis erbracht werden muss, sondern die bloße
Glaubhaftmachung ausreicht. >>
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§§§
3b. Das Hauptsacheverfahren
Als Hauptsacheverfahren bezeichnet man im Zivilprozess das eigentliche
Klageverfahren - zur Unterscheidung von den Nebenverfahren wie zum
Beispiel Arrest oder einstweilige Verfügung.
Hat der Kläger zur Sicherung seines Anspruches
zunächst einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung
erwirkt, kann ihn der Beklagte zur Erhebung der Klage im Hauptsacheverfahren
zwingen, indem er eine vom Rechtspfleger zu bestimmende Frist zur
Erhebung der Klage in der Hauptsache setzen lässt.
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