10.03.2010   Diese Seite bookmarken

Warning: include(/mnt/www/www.internetvictims.de/includes/top_menu.php) [function.include]: failed to open stream: No such file or directory in /mnt/www/www.internetvictims.de/php/rechtliche_schritte.php on line 33

Warning: include() [function.include]: Failed opening '/mnt/www/www.internetvictims.de/includes/top_menu.php' for inclusion (include_path='.:/usr/share/php5:/usr/share/php') in /mnt/www/www.internetvictims.de/php/rechtliche_schritte.php on line 33


Rechtliche Schritte

Hier finden Sie ein Auflistung juristischer Gegenmassnahmen:

1. Die Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Die Abmahnung ist in Deutschland ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund in § 314 Abs. 2 BGB vorgesehen. … mehr

§§§

2. Die Unterlassungserklärung
Unterlassungserklärung dient der Ausräumung der Wiederholungsgefahr. In aller Regel wird eine solche Erklärung gemeinsam mit einer Abmahnung angefordert und auch schon vorformuliert mit gesendet.

Die Wiederholungsgefahr ist die Besorgnis, es könne nach der erstmaligen Verletzung eines Rechts oder Rechtsgutes zu erneuten Störungen kommen. Nach ständiger Rechtsprechung wird dies nach erstmaliger Verletzung generell vermutet. Wer es einmal tut, der tut es wieder. … mehr

§§§

3a. Die einstweilige Verfügung
Die einstweilige Verfügung ist ein besonderes Verfahren im Zivilprozess, mit der bis zu einer Entscheidung in einem allgemeinen Zivilprozess (dem sog. Hauptsacheverfahren) einstweilen Rechte gesichert oder Rechtsverhältnisse geregelt werden können.

Die Vorteile bestehen für den Antragsteller darin, dass eine einstweilige Verfügung vom Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen werden kann und so innerhalb von wenigen Tagen, manchmal auch Stunden, ein Titel erwirkt werden kann. Von erheblicher Bedeutung ist weiter, dass – anders als im Hauptsacheverfahren – für die behaupteten Tatsachen kein voller Beweis erbracht werden muss, sondern die bloße Glaubhaftmachung ausreicht. … mehr

§§§

3b. Das Hauptsacheverfahren
Als Hauptsacheverfahren bezeichnet man im Zivilprozess das eigentliche Klageverfahren - zur Unterscheidung von den Nebenverfahren wie zum Beispiel Arrest oder einstweilige Verfügung.

Hat der Kläger zur Sicherung seines Anspruches zunächst einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung erwirkt, kann ihn der Beklagte zur Erhebung der Klage im Hauptsacheverfahren zwingen, indem er eine vom Rechtspfleger zu bestimmende Frist zur Erhebung der Klage in der Hauptsache setzen lässt. … mehr

ZURÜCK

© Copyright 2005 - Alle Rechte vorbehalten